Torwiesenschule der Diakonie Stetten
 

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A

Abholberechtigte Personen:
→ siehe Aufsichtspflicht

 

Abholzeiten:

Die Kinder müssen sich beim Abholen bei einem Erzieher verabschieden.

 

Alleine nach Hause gehen
→ siehe Aufsichtspflicht

 

Allergien:
Die Eltern sind dazu verpflichtet, den Hort über Allergien des Kindes zu informieren. (Notfall)Medikamente bedürfen der ärztlichen Verordnung.
Bei vorliegender ärztlicher Verordnung erhält das Kind ein Diätessen.

 

Aufnahme in den Hort:
Die Vergabe von Hortplätzen erfolgt nach Dringlichkeit. In den Hort werden Kinder der TWS mit und ohne Behinderung aufgenommen. Das Verhältnis von behinderten Kindern zu nichtbehinderten Kindern sollte 1:5 nicht überschreiten. Bei Platzmangel erfolgt die Vergabe von Hortplätzen nach Dringlichkeit. Voraussetzung für einen Hortplatz ist ein Wohnsitz innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart.

 

Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht beginnt nach Unterrichtsende. Die Aufsichtspflicht endet, wenn das Kind abgeholt ist, bzw. wenn es alleine los läuft. Um alleine zu gehen, bedarf es der Einverständniserklärung der Eltern. Diese muss schriftlich von den Eltern unterschrieben abgeordnet sein.

Kinder, die nicht alleine gehen dürfen, müssen von Abholberechtigten Personen über 14 Jahren abgeholt werden. Ob ein Kind alleine gehen darf, liegt im Ermessen des Erziehers.

Kleingruppen dürfen ohne Aufsicht, z.B. in das Lesezimmer und in den Innen- und Außenhof.

Nach Absprache mit den Eltern, dürfen sich die Kinder auch Außerhalb des Schulgeländes aufhalten.

 

Ausflüge:
Ausflüge werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt. Ausflugskosten müssen von den Eltern übernommen werden. Bei Ausflügen mit größeren Gruppen muss immer eine zweite Erwachsene Person dabei sein. Das Verbandspäckchen muss immer mitgeführt werden. Notfallmedikamente und Notfallhandy sind immer vom zuständigen Erzieher mit zuführen. Bei Gesamtausflügen müssen alle Kinder mitgehen, oder können an diesem Tag den Hort nicht besuchen. Bei Ganztagsausflügen erhalten die Kinder kein „Hortmittagessen“. Bei Kleingruppenausflügen entscheiden die Erzieher über die Gruppenzusammenstellung.

 



B

Beförderung:
Ein Teil der Sonderschulkinder werden mit dem Bus nach Hause befördert. Die Routenplanung obliegt dem Beförderungsunternehmen. Die kostenfreie Beförderung gilt an Schultagen.

 

Betreutes Mittagessen:
Der Hort bietet ein betreutes Mittagessen an, für das eine Betreuungszeit von 30 Minuten gilt. Das betreute Mittagessen ist nicht für einzelne Tage buchbar.

 

Bezugserzieher:
Der Hausaufgaben betreuende Erzieher ist der Bezugserzieher des Kindes. Er führt die Elterngespräche, den Hortblitz und andere Gruppen interne und Kind bezogene Aktivitäten. Der Heilerziehungspfleger ist zuständig für die Sonderschulkinder.



C

Chronische Erkrankungen:
→ siehe Allergien



D

Datenschutz:
Alle Informationen die sich in der „Akte des Kindes“ befinden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Inhalte von Elterngespräche und sonstige Infos sind ebenfalls vertraulich zu behandeln.

Diät-Essen:
→  siehe Allergien

 



E

Eintreffen im Hort:
Beim Eintreffen werden die Kinder in die Anwesenheitsliste eingetragen.

 

Elternabend:
Es findet pro Schuljahr mindestens ein Elternabend statt, zu dem die gewählten Hortelternvertreter, in Absprache mit der Hortleitung einladen. Für Eltern der ersten Klasse lädt die Hortleitung zum ersten Elternabend ein. Am Elternabend werden die Elternvertreter des Horts gewählt und für den Hort relevanten Themen besprochen.

 

Elternbeirat Hort:
Am ersten Elternabend im Schuljahr werden je Gruppe bis zu 2 gleichberechtigte Elternvertreter gewählt. Diese stellen gemeinsam den Elternbeirat. Er trifft sich in regelmäßigen Abständen zu Austauschgesprächen mit der Hortleitung, zu denen diese einlädt.

 

Elterngespräche:
Finden nach Terminabsprache statt.

 

E-Mail-Adressen:
Torwiesenschule(at)diakonie-stetten.de
Persönliche Adresse: Vorname.Nachname(at)diakonie-stetten.de



F

Ferien:
Die Eltern erhalten für die Ferien ein verbindliches Anmeldeformular, das fristgerecht im Hort abgegeben werden muss. Das Ferienprogramm wird den Eltern vor den Ferien ausgehändigt. Bring- und Abholzeiten richten sich nach dem Ferienangebot. Feriengeld errechnet sich anhand der Aktivitäten. Es erfolgt eine Einzelabrechnung nach den Ferien, überschüssiges Feriengeld wird Eltern wieder ausgehändigt.

 

Ferienplan:
Er entspricht dem Plan der Stadt Stuttgart und ist im Sekretariat erhältlich, bzw. wird an alle Schüler verteilt.

 

Förderverein:
Der Förderverein der Torwiesenschule wurde im Juli 2009 gegründet. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Schule in finanzieller Hinsicht zu unterstützen.

 

Freispiel:
Im Freispiel dürfen die Kinder ihre Spielräume, Spielmaterialien und Spielpartner frei wählen.

Die Kinder erhalten hierfür die individuell notwendige Assistenz.



G

Garderobe:
Kinder aus dem 1. OG müssen ihre Sachen z.B. Jacke, Ranzen usw. mit nach unten bringen. Für die Sachen der Kinder steht im Erdgeschosseine Garderobe zur Verfügung.

 

Gebühren:
Der Kostenbeitrag wird für 11 Monate erhoben. Er ist nach der Anzahl der unter 18 jährigen Kinder, welche in einem Haushalt leben, gestaffelt. Die Kosten für das erste Kind belaufen sich derzeit auf 103,00 Euro/ monatlich, das zweite Kind kostet 77,00 Euro/ monatlich, für das dritte Kind 37,00 Euro/ monatlich und für das vierte Kind und jedes weitere Kind werden je 32 Euro/ monatlich erhoben.

Das Mittagessen für die Grundschulkinder kostet 65 Euro/ monatlich.

Das Mittagessen für  Sonderschüler kostet 13,55 Euro/ monatlich für die Ferienbetreuungszeit, für die Schulzeit erfolgt die Berechnung über die Schule.

Für Ausflüge und sonstige besondere Maßnahmen können zusätzlich Kleinbeträge hinzukommen. Für Bonus Card Inhaber ist der Hortbesuch kostenfrei, Mittagessenskosten sind reduziert.

 

Geburtstag:
Die Kinder haben die Möglichkeit ihren Geburtstag im Hort zu feiern. Die Geburtstagskinder erhalten ein kleines Geschenk.

 

Gesamtlehrerkonferenz:
Ein Hortmitarbeiter nimmt an der GLK teil.

 

Geschäftsführender Schulleiter:
Ist momentan Herr Dr. Löffler.

 

Getränke:
Beim Mittagessen und im Bistro steht für die Kinder ausreichend Mineralwasser zur Verfügung.

 

Gruppen:
Der Hort arbeitet Gruppen übergreifend.  Jedes Kind hat einen Bezugserzieher.

Pro Gruppe gibt es 25 Plätze, davon sind vier Sonderschulplätze.

 

Gruppenräume:
→ siehe Tagesablauf und Freispiel



H

Haftpflichtversicherung:
Schäden, die zwischen Schülern entstehen sind versicherungsrechtlich von der Diakonie Stetten nicht rechtlich abgedeckt. Jene Schäden die durch Schüler gegenüber Dritten (Besuchern/Lehrern usw.) verursacht werden, sind dagegen über die DS versichert.

 

Handy:
→ siehe Aushang Infoboard

 

Hausaufgaben:
Die Hausaufgaben werden im Hort mit dem für das Kind zuständigen Mitarbeiter erledigt.
→  siehe Infoblatt „Hausaufgaben“

 

Hausschuhe:
In den Horträumen dürfen keine Straßenschuhe getragen werden. Die Kinder müssen im Hort Hausschuhe anziehen.

 

Hortblitz:
Der Hortblitz findet täglich vor den Hausaufgaben mit den Bezugserziehern statt. Es werden aktuelle Ereignisse und Regeln besprochen, Geburtstage gefeiert, Geschichten vorgelesen usw...



K

Kleidung:
Die Eltern sind für witterungsbedingte Kleidung zuständig. Die Kinder haben die Möglichkeit Wechselkleidung in der Garderobe zu deponieren.

 

Kündigungen:
Hortplatz-Kündigungen erfolgen über das Sekretariat.

 



L

Lehrergespräche:
Lehrergespräche werden in regelmäßigen Abständen mit den Lehrern durchgeführt.



M

Medikamente:
Werden nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung der Eltern (schriftlich) verabreicht.



O

Öffnungszeiten:

Schulzeiten:
7:30 Uhr bis Schulbeginn
12:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Ferien:
7:30 Uhr bis 16:30 Uhr



P

Pädagogischer Tag:
Er dient der gemeinsamen Erörterung pädagogischer Fragen, die bei der Verwirklichung der Umsetzung des Hortkonzepts auftreten. Er findet in der Regel zweimal im Schuljahr statt. Die Termine werden in der Konferenz festgelegt.



R

Räume:
Da der „Hort an der Schule“ der Torwiesenschule angegliedert ist werden Räume von beiden Seiten benutzt.


S

Schließtage:
Zum Schuljahresanfang werden 23 Schließtage festgelegt, diese liegen in den Ferien bzw. an unterrichtsfreien Tagen. Zwei Tage sind pädagogische Tage, die in Absprache mit der Schulleitung vereinbart werden.

 

Sekretariat:
Unsere Sekretärin ist täglich von 08:00 – 12:45 Uhr anwesend.

 

Sonnenschutz/ Zeckenschutz:
Der Sonnenschutz bzw. Zeckenschutz muss von den Eltern mitgegeben werden. Grundschulkinder müssen diesen eigenverantwortlich auftragen.

 

Spielsachen:
Der Hort übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Spielsachen. Der Hort behält sich vor, bei Nichtbeachtung der Regeln, das Mitbringen von Spielsachen zu verbieten.

 

Süßigkeiten:
Süßigkeiten sind nur erlaubt, wenn diese für die ganze bzw. Teilgruppe mitgebracht werden.



T

Telefonnummer der Eltern:
Die Telefonnummern werden vertraulich behandelt und in der Akte des Kindes abgeheftet. Bei Änderungen müssen diese dem Hort unverzüglich mitgeteilt werden.

 

Turnhalle:
Für die Turnhalle gelten folgende Regeln

Wenn ein FSJ-ler dabei ist dürfen bis zu 5 Kinder in die Halle. Bei mehr als 5 Kindern muss ein Erzieher die Aufsicht übernehmen.  Es gibt Turnhallenausweise, diese befinden sich an der Pinnwand im Bauzimmer.

 



U

Unfälle:
Dienst-/Arbeits-/ und Hortunfälle müssen der Unfallversicherung gemeldet werden. Über den Hergang des Unfalls wird aus versicherungsrechtlichen Gründen ein Kurzbericht erstellt. Kleinere Unfälle ohne Arztbesuch werden im Hortunfallbogen dokumentiert. Unfallmeldebögen sind für Mitarbeiter und Kinder im Ordner „Unfall“.



V

Verantwortlichkeitsbereiche:
Im Rahmen der Selbstverwaltung des Horts sind von jedem Hortmitarbeiter unterstützende und organisatorische Tätigkeiten zu übernehmen. Diese werden mit der Hortleitung abgesprochen. (siehe Anhang)

 

Verbandsmaterial:
→ siehe Medikamente

 

Verbrauchsmaterial:
Papier, Kleber, Farben usw. stehen im gewissen Maße im Sekretariat zur Verfügung oder können mittels Bedarfsmeldung über das Sekretariat bestellt werden.

Bastelmaterialien werden vom Hort selbst angeschafft. Alle Mitarbeiter sind für den sorgfältigen Umgang mit dem Material verantwortlich.

 

Verträge:
Hort-Verträge erfolgen über das Sekretariat.

 

Vesper:
Das freie Vesper beginnt nach den Hausaufgaben im Bistro, es endet um 16:30 Uhr.

 

Vorstand:
Für die Bereich der Torwiesenschule und Hort zuständige ist Frau Heiderose Maaß. Vorstandsvorsitzender ist Rainer Hinzen.



W

Waldtag
→ siehe Infoblatt „Waldtag“

 

Windeln:
Werden von den Eltern besorgt.



Z

Zähne putzen:
Die Kinder haben die Möglichkeit nach dem Mittagessen die Zähne (in der Damen-Personaltoilette) zu putzen. Zahnbürsten und Zahncreme werden von den Kindern mitgebracht und können in der Personaltoilette abgestellt werden.

 

Zeckenschutz:
→ siehe Sonnenschutz

 

Ziele:
Der Hort an der Torwiesenschule verfolgt das Ziel, die Kinder zu lebensfrohen, lebenstüchtigen, sowie gesellschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Menschen auf christlichem Wertehintergrund zu erziehen.

Die Kinder sollen sich im Hort wohl fühlen. Wir möchten Ihnen emotionale Sicherheit vermitteln und die Kinder in Ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung unterstützen und fördern.

Wir fördern die Kinder darin, dass die Kinder Achtung und Respekt vor der Andersartigkeit haben.

Uns Erziehern ist es wichtig, dass unsere Anleitung zur einer sinnvollen und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung führt.

Unsere Pädagogik orientiert sich immer an zwei gleich gewichtigen Leitzielen: Die Selbstverwirklichung des Individuums einerseits und der Erziehung zum sozialen Miteinander anderseits.

Wenn wir als pädagogische Fachkräfte es schaffen, unseren Kindern das Lernen mit Kopf, Hand und Herz zu ermöglichen, haben wir die Voraussetzung, unserem pädagogischen Ziel der ganzheitlichen Erziehung, näher zu kommen. Somit schaffen wir die Grundlage für Lernerfolge und halten die natürliche Neugierde wach.



Stand 25.05.2010